Allgemeine Geschäftsbedingungen soever Marketing, Inh. Dirk Oevermann, Am Köpperplatz 42a, 32609 Hüllhorst
1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch die Firma soever Marketing und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
1.2
Die Firma soever Marketing und Ihre Erfüllungsgehilfen arbeiten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3
Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs- , Vertrags- und Lieferbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch soever Marketing per Brief, E-Mail oder Fax.
1.5
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für soever Marketing nicht verbindlich.
1.6
Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug (auch bei Teilzahlungsvereinbarungen) des Kunden, ist soever Marketing berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die Aufträge zu streichen.
1.7
Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits, auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeleitet werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote von soever Marketing sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn soever Marketing einen Auftrag des Kunden schriftlich per Brief, Email oder Fax bestätigt.
2.3
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsverlängerungen.
2.4
Bei Dienstleistungsverträgen gelten schriftliche Termin- und Preiszusagen als unverbindliche Zusagen, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen jederzeit eintreten können.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung.
3.2
Soweit nichts anderes vereinbart, ist soever Marketing an die in Ihren Angeboten genannten Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Bei Neuerscheinung von Preislisten verlieren ältere Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit.
3.3
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen bei soever Marketing führen zu einer entsprechenden Preisanpassung (siehe auch 2.4).
3.4
Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Skonti werden nicht gewährt.
3.5
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6
Teilleistungen können seitens soever Marketing vorzeitig in Rechnung gestellt werden, sofern 25, 50 oder 75 % eines Auftrages bereits nachweisbar abgearbeitet sind. Zahlungsweise dieser Teilleistungen ist sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung ohne Abzüge. Ein nicht innerhalb von 5 Werktagen eingehender Zahlungseingang einer Teilleistungsrechnung berechtigt zur vorrübergehenden Einstellung des Auftrags.
3.7
Zu vergüten ist stets die von soever erbrachte Zeit und nicht ein etwaiiger Erfolg.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto Firma soever Marketing gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.
3.8
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist soever Marketing ohne besondere Ankündigung zum sofortigen Rücktritt von Leistungsverträgen berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von soever Marketing gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn soever Marketing andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die soever Marketing weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
soever Marketing steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist soever Marketing berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Vertragspartner trägt sämtliche etwaigen Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
3.9
soever Marketing ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
4. Liefer- und Leistungsbedingungen
4.1
Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.2
Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die soever Marketing die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, etc.), gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich.
In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
4.3
Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht durch soever Marketing zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich soever Marketing nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
Bei Leistungsverzug, den soever Marketing zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1
soever Marketing gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.
5.2
Ohne die ausdrückliche Zustimmung von soever Marketing darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.
5.3
Für Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungspflicht. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung steht dem Kunden ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
5.4
Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch soever Marketing
5.5
Soweit Firma Soever Marketing einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohnkosten übernommen.
6. Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1
Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder Verdienstausfälle entstanden sind, haftet soever Marketing nur, wenn ihr, bzw. Ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.2
Befindet sich soever Marketing mit der ihr obliegenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden maximal 5% vom Auftragswert pauschal festgesetzt.
7. Datenschutz
7.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich, wenn nicht anders vereinbart, alle persönlichen Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Er werden dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts in Deutschland eingehalten.
8. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
8.1
Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Projektdaten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Datenkommunikation zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, so z.B. durch:
• bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und / oder -hardware (z.B. Browser) • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber • durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten • durch unvollständige und / oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten ProxyServern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste • durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 72 Stunden (fortlaufend) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. • im Falle eines Datenverlustes, welcher von einer dritten Instanz verschuldet wurde, z.B. unserem Service-Provider oder illegalen Personen (z.B. Hackern).
9. Sonstige Schadensersatzansprüche
9.1
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen soever Marketing und dem Kunden gilt die deutsche Rechtsprechung.
9.2
Gerichtsstand ist der Sitz der soever Marketing, Hüllhorst.
9.3
Im Falle der Abtretungen der Forderungen durch soever Marketing ist der Abtretungsgläubiger (Zessionar) an diesen Gerichtsstand gebunden.
9.4
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunkwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen von soever marketing treten mit dem u.g. Datum in Kraft. Vorherige Allgemeine Geschäftsbedingungen verlieren ab diesem Datum Ihre Gültigkeit.
Hüllhorst, 01.03.2006